Viele (Ehe-)Paare machen sich keine Gedanken darüber, was im Falle des Scheiterns der Beziehung geschehen soll. Deshalb kann es sinnvoll sein bereits im Vorfeld einer Eheschließung oder auch während der bestehenden Ehe einen notariellen Ehevertrag abzuschließen, in dem eine Vereinbarung für den Fall des Scheiterns der Ehe getroffen wird. Bei der Erarbeitung eines solchen Vertrages bin ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung gerne behilflich.

Haben die Partner keinen Ehevertrag geschlossen, dann haben sie beim Scheitern ihrer Beziehung oft keine Vorstellung davon, wie die Zeit danach geregelt werden kann.

Es sind wichtige Fragen, die im Zusammenhang mit einer Trennung zu klären sind:

  • Welche steuerrechtlichen Auswirkungen hat die Trennung auf das Einkommen?
  • Welche Unterhaltsansprüche kann der Ehepartner geltend machen und für welche Dauer?
  • Ist der Partner verpflichtet zu arbeiten,wenn er dies bisher nicht getan hat?
  • Was geschieht mit gemeinsamem Eigentum und den bestehenden Darlehensverbindlichkeiten?
  • Was geschieht mit dem Hausrat, dem Auto und sonstigen Vermögensgegenständen?
  • Was sind die Voraussetzungen, damit die Ehe geschieden werden kann?
  • Welche Auswirkungen hat die Ehescheidung auf die Rentenansprüche?

Falls Sie gemeinsame Kinder haben:

  • Wie hoch ist der Unterhalt, der für die Kinder zu bezahlen ist?
  • Wo werden die Kinder zukünftig leben?
  • Wie oft darf der andere Elternteil Zeit mit den Kindern verbringen?

Es ergibt sich eine Vielzahl von Fragen, die ich gerne mit Ihnen in einem ersten persönlichen Beratungsgespräch erörtere und Ihnen dann für die Dauer der Trennung und des anschließenden Scheidungsverfahrens mit Rat und Tat zur Seite stehe.

Meine langjährige Erfahrung zeigt, dass es sinnvoll ist, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

Bei Bedarf erarbeite ich deshalb für Sie außergerichtlich eine einvernehmliche Trennungs- und Scheidungsvereinbarung.

Im Anschluss daran kann dann ein Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden, wobei eine streitige Auseinander-
setzung mit Ihrem Partner vor Gericht
nicht mehr statt findet.

Eine solche einvernehmliche Vorgehensweise führt langfristig zu besseren Ergebnissen und häufig auch dazu, dass die Partner trotz der Trennung und Scheidung einen vernünftigen und respektvollen Umgang miteinander
pflegen können.

Dies ist insbesondere dann, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, wünschenswert. Auch wenn Sie nach der Trennung keine Partner mehr sind, so bleiben Sie doch über die Kinder als Eltern miteinander verbunden und das in der Regel ein Leben lang.

Sollte eine solche außergerichtliche Einigung nicht möglich sein oder aus anderen Gründen nicht in Betracht kommen, dann werde ich Ihre Ansprüche konsequent im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens verfolgen.

Ich vertrete Sie in allen familien-
rechtlichen und damit in Zusammenhang stehenden Verfahren vor allen Familiengerichten, Amts- und Land-
gerichten sowie in zweiter Instanz vor den zuständigen Oberlandesgerichten.

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